Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Eight House Production

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Eight House Production, Inhaber Ben Eberle, Roermonderstraße 23, 52072 Aachen (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erstellung von Video- und Filmproduktionen sowie verwandten Dienstleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers

  • Annahme durch den Auftragnehmer (schriftlich, mündlich oder durch Erbringung der Leistung)

  • Oder Bestätigung des Angebots per E-Mail durch den Auftraggeber

(3) Mündlich oder telefonisch geschlossene Verträge werden durch E-Mail-Bestätigung oder Auftragsbestätigung dokumentiert.

§ 3 Leistungs-umfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Video- und Filmproduktionsleistungen nach den individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Standardleistungen umfassen in der Regel:

  • Konzeption und Planung

  • Dreharbeiten (Anzahl der Drehtage nach Vereinbarung)

  • Postproduktion (Schnitt, Farbkorrektur, Sound Design)

  • Lieferung in vereinbarten Formaten

(3) Zusatzleistungen wie z.B. zusätzliche Korrekturschleifen, Drohnenaufnahmen, spezielle Effekte oder Rush-Delivery werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Unterauftragnehmer (z.B. für Spezialeffekte, Sound Design) einzusetzen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.

§ 4 Mitwirkungs-pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entscheidung über alle das Projekt betreffenden Fragen befugt ist.

(3) Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.

§ 5 Preise und Zahlungs-bedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(3) Zahlungsbedingungen:

  • Bei Projekten über 500 €: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% nach Fertigstellung

  • Bei Projekten unter 500 €: Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung

  • Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden

(4) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.

(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 6 Nutzungs-rechte und Urheberrecht

(1) Urheberrecht:
Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Die Rechte gehen nicht auf den Auftraggeber über.

(2) Einräumung einfacher Nutzungsrechte:
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einfache (nicht-ausschließliche) Nutzungsrechte für die vereinbarten Verwendungszwecke ein.

(3) Umfang der Nutzungsrechte:
Sofern nicht anders vereinbart, umfassen die Nutzungsrechte:

  • Veröffentlichung auf Social Media (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube)

  • Veröffentlichung auf der eigenen Website

  • Nutzung für Werbezwecke des eigenen Unternehmens

(4) Ausgeschlossene Nutzungen (ohne separate Vereinbarung):

  • Weitergabe oder Verkauf an Dritte

  • Bearbeitung oder Veränderung des Materials

  • Nutzung für andere Unternehmen/Marken

  • Nutzung in TV-Werbung oder Kino

(5) Namensnennung:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen nach Möglichkeit den Auftragnehmer als Urheber zu nennen (z.B. "Video: Eight House Production" oder "@eighthouseproduction").

§ 7 Musik- und Urheberrechte Dritter

(1) Verantwortlichkeit des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Musik-, Bild- und sonstigen Lizenzrechte für die im Video verwendeten Inhalte.

(2) Vom Auftraggeber gewünschte Musik:
Wenn der Auftraggeber die Verwendung bestimmter urheberrechtlich geschützter Musik wünscht, versichert er, dass er über die erforderlichen Lizenzen verfügt oder diese vor Veröffentlichung einholt.

(3) GEMA-freie Musik:
Der Auftragnehmer verwendet standardmäßig GEMA-freie, lizenzierte Musik aus professionellen Musikbibliotheken, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Haftungsausschluss:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber gewünschte oder vorgegebene Musik, Bilder oder sonstige Inhalte entstehen.

§ 8 Persönlichkeits-rechte und Recht am eigenen Bild

(1) Verantwortlichkeit des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen von abgebildeten Personen (Recht am eigenen Bild gemäß § 22 KUG).

(2) Dreharbeiten an öffentlichen Orten:
Bei Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Räumen (Restaurants, Clubs, Events) ist der Auftraggeber verantwortlich für:

  • Hinweisschilder über laufende Videoaufnahmen

  • Einholung von Einwilligungen bei erkennbaren Einzelpersonen

  • Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

(3) Haftungsausschluss:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche abgebildeter Personen, die aus der Veröffentlichung der Videos entstehen.

§ 9 Freistellung

(1) Umfassende Freistellung:
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei, die aus der Nutzung, Veröffentlichung oder Verbreitung der produzierten Inhalte entstehen.

(2) Dies umfasst insbesondere Ansprüche aus:

  • Verletzung von Urheberrechten (Musik, Bilder, Texte)

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Recht am eigenen Bild)

  • Verletzung von Markenrechten

  • Wettbewerbsverstößen

  • Datenschutzverletzungen

(3) Umfang der Freistellung:
Die Freistellung umfasst alle Kosten, die dem Auftragnehmer durch Inanspruchnahme entstehen, insbesondere:

  • Abmahnkosten

  • Anwalts- und Gerichtskosten

  • Schadensersatzforderungen

  • Unterlassungsansprüche

§ 10 Haftung

(1) Haftungsbeschränkung:
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Ausschluss der Haftung für:

  • Folgeschäden aus der Veröffentlichung der Videos

  • Verluste oder Image-Schäden des Auftraggebers

  • Ansprüche Dritter aufgrund vom Auftraggeber zu verantwortender Rechtsverletzungen

  • Technische Probleme bei der Veröffentlichung (Plattform-Probleme, Qualitätsverlust bei Upload)

(3) Datenverlust:
Der Auftragnehmer erstellt Backups während der Produktion. Nach Abnahme und Bezahlung durch den Auftraggeber wird das Projektmaterial gelöscht. Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung der finalen Dateien verantwortlich.

(4) Höchsthaftung:
Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.

§ 11 Gewähr-leistung

(1) Gewährleistungsumfang:
Der Auftragnehmer gewährleistet die handwerklich einwandfreie und professionelle Erstellung der Videoproduktion gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

(2) Abnahme:
Der Auftraggeber hat das Recht, das fertige Video vor Fertigstellung zu prüfen und Änderungswünsche zu äußern. Die Anzahl der Korrekturschleifen richtet sich nach der Vereinbarung (Standard: 2-3 Korrekturschleifen bei größeren Projekten).

(3) Mängel:
Offensichtliche Mängel (technische Fehler, falsche Schnitte etc.) sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu rügen. Der Auftragnehmer behebt berechtigte Mängel kostenfrei.

(4) Kein Gewährleistungsanspruch bei:

  • Subjektiven Geschmacksfragen

  • Nachträglichen Änderungswünschen nach Abnahme

  • Mängeln, die auf Vorgaben des Auftraggebers beruhen

§ 12 Lieferzeiten und Termine

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als "verbindlich" bestätigt wurden.

(2) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Auftragsd etails und Erhalt der Anzahlung.

(3) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern sich Lieferfristen angemessen.

§ 13 Kündigung und Stornierung

(1) Kündigung durch Auftraggeber:
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

(2) Stornierungskosten:

  • Stornierung vor Drehbeginn: 50% der Vergütung

  • Stornierung nach Drehbeginn: 100% der Vergütung

  • Stornierung einzelner Drehtage weniger als 48h vorher: 100% der Tagesgage

(3) Kündigung durch Auftragnehmer:
Der Auftragnehmer kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Auftraggebers (z.B. Zahlungsverzug, Verstoß gegen diese AGB) fristlos kündigen.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung.

(2) Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.eighthouseproduction.com/datenschutz.

§ 15 Schluss-bestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Eight House Production
Inhaber: Ben Eberle
Roermonderstraße 23
52072 Aachen

E-Mail: kontakt@eighthouseproduction.com
Telefon: +49 157 72923500

Stand: Januar 2026